Die Begutachtung oder ein schriftliches Gutachten erfolgt:

  • Gründlich
  • Unabhängig
  • Professionell
  • Nachvollziehbar

Ein Privatgutachten wird wie ein Gerichtsgutachten (www.gerichts-sv.at) abgehandelt.

 

Ein Gutachten wird Ihnen genau den Vitalitätszustandes ihres Baumes unter Einbezug des Baumumfeldes und der Baumhistorie aufzeigen und darstellen.

Die Erstbeurteilung erfolgt immer visuell und beurteilt die 'Körpersprache des Baumes' sowie Fakten des Baumumfeldes und der Baumhistorie.

Notwendige oder zusätzliche technische Untersuchungsmethoden werden dann eingesetzt, wenn die visuelle Beurteilung kein eindeutiges Ergebnis erzielte.